Punkteabbau über Fahreignungsseminar und Verkehrspsychologische Beratung

Die in unseren Praxen tätigen Verkehrspsychologen haben die für die Durchführung des psychologischen Teils von Fahreignungsseminaren erforderliche Seminarerlaubnis nach §4a Abs.4 StVG. Unser Ziel ist, dass Sie keine neuen Punkte sammeln und Ihren Führerschein behalten können.  

Bei Erreichen von 8 und mehr Punkten wird Ihr Führerschein für 6 Monate entzogen und Sie bekommen ihn nur über eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung ( MPU ) zurück! Andererseits hat der Gesetzgeber Ihnen bis zu einer Grenze von 5 Punkten die Chance zum Punkteabbau gegeben.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis auf Probe haben und innerhalb der Probezeit wegen Verkehrsverstößen verwarnt wurden, wird Ihnen von der Führerscheinstelle eine Verkehrspsychologische Beratung nahegelegt.

In drei fachlich qualifizierten Beratungsgesprächen von je einer Stunde wollen wir mit Ihnen gemeinsam die Ursachen für ihre Punkte herausfinden und Wege zur Veränderung aufzeigen.

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